Redaktionsstand: 22.08.2026 · Version: 2026-08-22-editorial-1
Drei Datenebenen, drei Aussagegrenzen
Preisstände sind veröffentlichte Anbieterwerte mit beobachtetem Zeitpunkt, Datenquelle und Freigabestatus. Sie werden innerhalb des Portals validiert und können veralten. Wie daraus ein Vergleich entsteht, erläutert die Vergleichsmethodik.
Anbieterprofile enthalten Unternehmens- und Prozessangaben. Sie können vom Anbieter stammen oder redaktionell dokumentiert sein. Eine Kennzeichnung gilt nur für den ausdrücklich beschriebenen Prüfgegenstand und ist kein allgemeines Gütesiegel.
Ratgeber ordnen Begriffe, Rechenwege und Entscheidungskriterien ein. Händlertexte werden nicht automatisiert als redaktionelle Aussagen übernommen. Ratgeber enthalten weder Preisprognosen noch individuelle Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Materialberatung.
Wer Inhalte erstellt
Redaktion Goldankauf-Preisvergleich.de
Aufgabe: Recherche, Einordnung und Pflege der Ratgeber
Die Redaktion arbeitet mit versionierten Inhalten, der offengelegten Vergleichsmethodik und klar abgegrenzten externen Quellen. Anbietertexte werden nicht ungeprüft als redaktionelle Aussagen übernommen.
Grenze: Die Redaktion ersetzt weder eine Materialanalyse noch eine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Redaktionelle Qualitätssicherung
Aufgabe: Vier-Augen-Prüfung von Aussagegrenzen, Quellenbezug und internen Verweisen
Die Prüfung kontrolliert, ob Tatsachen, Plattformmethodik und praktische Hinweise erkennbar getrennt sind und ob ein Beitrag seine Grenzen offenlegt.
Grenze: Die Qualitätsprüfung ist kein amtliches Gutachten und keine Zertifizierung eines Anbieters oder Gegenstands.
Die Bezeichnungen stehen für offen beschriebene redaktionelle Funktionen. Wir schreiben keiner Rolle einen akademischen Titel, eine amtliche Zulassung oder eine Zertifizierung zu, die nicht ausgewiesen ist. Angaben zur Betreiberin finden Sie auf der Seite Über uns.
So prüfen und aktualisieren wir
- Thema und Nutzerfrage klar abgrenzen.
- Plattformdaten, allgemeine Einordnung und externe Aussagen getrennt kennzeichnen.
- Nur Quellen verknüpfen, deren Herausgeber und Aussagebereich benannt werden können.
- Rechenwege, Einheiten und interne Verweise gegen die veröffentlichte Methodik prüfen.
- Grenzen, Interessenkonflikte und Anlass der nächsten Prüfung sichtbar halten.
Jeder Ratgeber weist Autor, redaktionelle Prüfung, Prüftag und den konkreten Prüfumfang direkt am Beitrag aus. Ein neuer Zeitstempel ist kein Qualitätsbeleg für sich: Belegte sachliche Fehler werden nachvollziehbar korrigiert. Das Aktualisierungsdatum wird nur geändert, wenn der Inhalt tatsächlich redaktionell geprüft oder überarbeitet wurde.
Eine erneute Prüfung wird insbesondere ausgelöst durch
- Änderung der Vergleichs- oder Preisfreigabelogik
- neue oder geänderte Material- und Anbieterbegriffe im Portal
- belegter Korrekturhinweis zu einer Tatsachenaussage
- relevante Änderung einer im Quellenregister verwendeten Primärquelle
Quellenstandard
Quellen werden nicht nach Menge, sondern nach Nähe zur belegten Aussage ausgewählt. Vorrang haben amtliche Rechtsquellen, Normungs- und Metrologieinstitutionen sowie der jeweilige Herausgeber eines Referenzwerts.
Aussagegrenze: Ein Link im Quellenregister belegt nur den beschriebenen Aussagebereich. Er bestätigt weder unsere Händlerpreise noch ein konkretes Angebot, eine Punze, die Echtheit eines Gegenstands oder dessen endgültigen Wert.
Wir erfassen keine Quelle allein, um eine hohe Linkzahl vorzutäuschen. Passt keine belastbare Primärquelle zu einer praktischen Orientierung, kennzeichnen wir das am Beitrag. Das Quellenregister ist außerdem kein Ersatz für den jeweiligen vollständigen Originaltext.
Registrierte Primär- und Herausgeberquellen
The International System of Units (SI Brochure)
Herausgeber: Bureau International des Poids et Mesures (BIPM) · Typ: Internationale Metrologieinstitution
Verwendbarer Aussagebereich: Primärquelle für das Internationale Einheitensystem und die Einordnung von SI-Masseneinheiten. Die Feinunzen-Umrechnung des Portals wird separat in unserer Vergleichsmethodik offengelegt.
Nicht dadurch belegt: Belegt keine Händlerpreise und keine konkrete Materialzusammensetzung.
Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren (FeinGehG)
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · Typ: Amtlicher Gesetzestext
Verwendbarer Aussagebereich: Primärquelle für den Wortlaut des deutschen Feingehaltsgesetzes. Sie dient der rechtlichen Einordnung von Feingehaltsangaben auf Gold- und Silberwaren.
Nicht dadurch belegt: Eine Punze allein beweist im Einzelfall weder Echtheit noch den aktuellen Materialzustand; der Link ist keine Rechtsberatung.
§ 312g BGB – Widerrufsrecht
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet · Typ: Amtlicher Gesetzestext
Verwendbarer Aussagebereich: Primärquelle für den gesetzlichen Ausgangspunkt des Widerrufsrechts bei bestimmten Verbraucherverträgen. Sie wird nur zur allgemeinen Einordnung von Fernabsatzbedingungen verknüpft.
Nicht dadurch belegt: Ob und wie die Vorschrift auf einen konkreten Ankaufsvorgang anwendbar ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Precious Metal Prices and Data
Herausgeber: London Bullion Market Association (LBMA) · Typ: Herausgeberseite zu Referenzpreisen
Verwendbarer Aussagebereich: Institutionelle Primärseite zur Veröffentlichung und Einordnung von Edelmetall-Referenzpreisen. Sie erklärt den Marktbezug, aus dem aber noch kein Händler-Ankaufspreis folgt.
Nicht dadurch belegt: Die Plattform übernimmt daraus keine Händlerkondition und leitet daraus keine Preisprognose oder Anlageempfehlung ab.
Umgang mit historischen Inhalten
Stabile, hilfreiche Themen können neu redigiert werden. Dünne Ortsvarianten, alte Konten, personenbezogene Inhalte und nicht belegte Preisangaben werden nicht ungeprüft neu veröffentlicht. Ein aktuelles Veröffentlichungs- oder Prüfdatum darf deshalb nicht als Beleg für eine historische Aussage gelesen werden.
Korrekturen und Hinweise
Belegte Hinweise zu sachlichen Fehlern, unklaren Aussagegrenzen oder veralteten Anbieterangaben senden Sie an info@ci-commerce.com. Bitte nennen Sie die betroffene URL, die konkrete Passage und – wenn möglich – eine Primärquelle. Änderungen an Ratgebern, Anbieterprofilen und Preisständen folgen jeweils ihren eigenen Freigaberegeln.